AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)
Unser Ziel ist es, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegen- über haben.
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlas- sung von Zimmern zur Beherbergung und Tagungsräume, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im wei- teren Hotel genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nut- zung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftli- chen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Ge- samtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Scha- densersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Ver- jährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer-/Tagungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer-/Tagungsraumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. ver- einbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veran- lasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfül- lung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leis- tungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nach- träglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zu- stimmt.
5. Rechnungen des Hotels mit Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug und zuzüglich eventueller Bankgebühren zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Mahngebühren bzw. bankübliche Kontokorrentzinsen zu berech- nen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorraus- zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstal- tungsteilnehmern zusätzlich bestellter Leistungen des Hotels jedwelcher Art.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung ge- genüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinan- spruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag be- darf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde ver- tragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rück- trittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels aus- zulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum ver- einbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.
3. Bei Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im allseitigen Interesse die Teilnehmerliste 21 Tage vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung dann für beide Seiten verbind- lich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen widerspricht.
5. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Zimmern und Tagungsräumen, sowie Veranstaltungen oder anderen Leistungen des Hotels gelten folgende Stornogebühren:
Bis 6 Wochen vor Termin kostenfrei,
bis 4 Wochen vor Termin 50 % der vereinbarten Preise von allen gebuchten Leistungen,
bis 2 Wochen vor Termin 75 % der vereinbarten Preise von allen gebuchten Leistungen.
Danach 80 % des vereinbarten Preises von allen gebuchten Leistungen. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder anderen Hotelleistungen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitigem Verkauf der Leistungen sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schrift- lich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den ver- traglich gebuchten Zimmern/Tagungräumen und Veranstaltungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Ver- trag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe we- sentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzu- rechnen ist, ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmer-/Tagungsraumbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Reservierte Tagungsräume stehen dem Kunden nur zu der schriftlich verein- barten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den ver- einbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Hotel. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Be- reitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um
11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtver- letzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störun- gen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchs- tens EUR 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüg- lich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotel- parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertragzustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter der rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Vorstehende Ziffer1 Satz 2-4 gilt entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt ent- sprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Ein- seitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertrags- partner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killi- sionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Lenzkirch Saig, den 01.06.2012